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Im Jahr 2022 waren 66,4 % der Rentenleistungen steuerpflichtig - Und Ihre?

Steuererklärung Rentner

Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 waren einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22,0 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. 
Rund zwei Drittel (66,4 %) der Rentenleistungen im Jahr 2022 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (241 Milliarden Euro). Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 11 Prozentpunkte gestiegen.

Seit dem Jahr 2005 werden Renten der Besteuerung unterworfen. Grund dafür ist der Wechsel zum System der "nachgelagerten Besteuerung". Hierbei werden vor dem Rentenbeginn bei der Besteuerung des normalen Arbeitslohns die Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Man spart also in der Zeit vor Rentenbeginn Steuern. Dafür werden die Rentenauszahlungen dann aber der Besteuerung unterworfen, damit kein unbesteuertes Einkommen zufließt. 

Die Besteuerung erfolgt also nicht bereits während man Arbeitslohn bezieht und die Rentenversicherungsbeiträge zahlt, sondern erst wenn die Rente zufließt, also "nachgelagert".

Eigentlich ist dies für Rentner gut: während der Beschäftigungszeit sind die Einkünfte und damit der Steuersatz höher als in der Rentenzeit. Durch den Abzug der Rentenversicherungsbeiträge spart der Arbeitnehmer also mehr Steuern, als er später bei der Auszahlung der Rente abführen muss. Allerdings legt wohl kaum jemand die durch die Rentenversicherungsbeiträge gesparten Steuern beiseite um diese später bei der Rentenauszahlung zurückzahlen zu können.

Das Finanzamt prüft Ihre Besteuerungspflicht

Die Träger der Rentenversicherung und anderer Versorgungseinrichtungen sind dazu verpflichtet, die relevanten Daten zur Besteuerung von Rentnern elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage und weiteren Informationen, ob ein Rentner steuerpflichtig ist oder nicht.

Wer muss nun Steuern zahlen?

Der Betrag, den ein Rentner im ersten Jahr nach dem Rentenbeginn steuerfrei bekommt, bleibt für den Rest seines Lebens unverändert. Das heißt auch, dass jede Rentenerhöhung immer in voller Höhe steuerpflichtig ist. Dadurch können auch Rentner, die bereits vor 2005 in Rente gegangen sind, heute oder in Zukunft plötzlich steuerpflichtig werden.

Es sind also nicht alle Rentner steuerpflichtig sondern nur die, deren Gesamtsumme der Einnahmen den Freibetrag übersteigt. Das waren im Jahr 2020 etwa 5,12 Millionen Rentner. Der Besteuerungsanteil steigt bis 2040 auf 100 Prozent, im Jahr 2021 liegt dieser bereits bei 81 Prozent. 

Was Sie vorab tun können

Eine regelmäßige Überprüfung der Steuerpflicht durch unseren kostenlosen und anonymen Online-Rechner (Rentensteuerrechner) kann böse Überraschungen vermeiden. Bei Wunsch erhalten Sie von uns eine Information, sobald wir auf der Grundlage Ihrer Eingaben berechnen, dass Sie steuerpflichtig geworden sind. 

Sie haben Post vom Finanzamt erhalten?
Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert wurden, eine Steuererklärung abzugeben, ist dies Ihre unbedingte Pflicht. Sie sollten jetzt schnell reagieren. Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, schätzt das Finanzamt Ihre Steuerlast. Die Schätzung fällt dann meistens zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus und kann zu hohen Steuernachzahlungen führen.

 

Die Steuer60 Plus GmbH Steuerberatungsgesellschaft hilft Ihnen

Wir sind auf Steuererklärungen von Rentnern spezialisiert, können Ihre Steuererklärung durch geschickte Gestaltungsmöglichkeiten optimieren und so Ihre Steuerlast reduzieren. Wir sind Mitglied der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen und des Bundes der Steuerzahler Sachsen e.V.

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Warum werden Renten besteuert?

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